Vergütung von Photovoltaik.

Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Netz einspeist, erhält über das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) eine staatliche Förderung gezahlt. Die sogenannte Einspeisevergütungen werden für eine Dauer von 20 Jahren in unveränderter Höhe gezahlt. Seit dem 01.01. 2015 gelten Neue, niedrigere Förderungssätze.


Einspeisevergütungen ab Januar 2016 gemäß EEG.
 

     

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Die Tabellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.